

Die Entwicklungen auf den globalen Energiemärkten zeigen erneut, wie stark Energiepreise von geopolitischen Ereignissen beeinflusst werden. Steigende Gaspreise wirken sich dabei unmittelbar auf die Strompreise aus, da fossile Energieträger nach wie vor eine zentrale Rolle in der Stromerzeugung spielen.

Im Zuge des Irankonflikts stiegen die europäischen Gaspreise zeitweise um über 100 % auf rund 74 €/MWh, während die Strompreise im Großhandel auf bis zu 149 €/MWh kletterten – ein Anstieg von etwa 45 % gegenüber dem Durchschnitt zu Jahresbeginn. Gleichzeitig verteuerten sich auch Öl, Benzin und Diesel deutlich, was vor allem die Endverbraucher deutlich zu spüren bekommen.
Für Unternehmen und Verbraucher bedeuten die Preise vor allem eines: eine zunehmende Unsicherheit in Bezug auf Energiekosten und Versorgung. Neben strukturell steigenden Preisen gewinnt insbesondere deren Volatilität an Bedeutung. Energie wird damit nicht nur zu einem Kostenfaktor, sondern zu einem strategischen Risiko.
Parallel dazu verändert sich das Energiesystem grundlegend. Im Zuge der Elektrifizierung – etwa durch den verstärkten Einsatz von Wärmepumpen oder den Ausbau der Elektromobilität – steigt die Bedeutung von Strom als zentralem Energieträger weiter an. Vor diesem Hintergrund rückt die dezentrale Energieerzeugung in den Fokus. Photovoltaikanlagen sind längst nicht mehr nur eine Maßnahme des Klimaschutzes. Vielmehr ermöglichen es, Strom direkt am Ort des Verbrauchs zu erzeugen und damit Abhängigkeiten von externen Märkten zu reduzieren.
Gerade in einem Umfeld steigender Energiepreise und wachsender regulatorischer entwickelt sich Photovoltaik zu einem wirtschaftlich attraktiven Investment, das ökologische und ökonomische Vorteile miteinander verbindet.
Die Stromerzeugung durch Photovoltaik basiert auf dem photoelektrischen Effekt. Dabei wird einfallende Sonnenstrahlung in elektrischen Strom umgewandelt, indem Photonen Elektronen in einem Halbleitermaterial (in der Regel Silizium) in Bewegung versetzen. Die dabei entstehende elektrische Energie liegt zunächst als Gleichstrom vor und muss für die Nutzung im Gebäude oder für die Einspeisung ins Netz in Wechselstrom umgewandelt werden.

Eine Photovoltaikanlage besteht aus mehreren zentralen Komponenten, deren Zusammenspiel die Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems bestimmt. Die Solarmodule bilden die eigentliche Erzeugungseinheit. In der Praxis kommen heute überwiegend monokristalline Module zum Einsatz, da sie höhere Wirkungsgrade und damit eine bessere Flächennutzung ermöglichen. Die Leistung einer Anlage wird in Kilowatt Peak (kWp) angegeben und beschreibt die maximale Leistung unter standardisierten Testbedingungen. Diese Kennzahl ist jedoch nicht mit dem tatsächlichen Stromertrag gleichzusetzen, da dieser von einer Vielzahl externer Faktoren beeinflusst wird. Als Faustregel liefert eine gut ausgerichtete Anlage in Deutschland rund 900–1.100 kWh pro installiertem kWp und Jahr.
Eine zentrale Rolle übernimmt der Wechselrichter, der den erzeugten Gleichstrom in netzfähigen Wechselstrom umwandelt. Gleichzeitig fungiert er als Schnittstelle zwischen Anlage, Gebäude und Stromnetz und übernimmt wichtige Steuerungs- und Überwachungsfunktionen. Ergänzend dazu erfassen Zweirichtungszähler sowohl den Strombezug aus dem Netz als auch die eingespeiste Energiemenge.
Optional können Batteriespeicher in das System integriert werden. Sie ermöglichen es, überschüssigen Strom zwischenzuspeichern und zeitversetzt zu nutzen, wodurch der Eigenverbrauchsanteil erhöht werden kann. Allerdings sind Speicher mit zusätzlichen Investitionskosten verbunden, weshalb ihre Wirtschaftlichkeit stark vom individuellen Nutzungsprofil abhängt. Neben der technischen Integration stellt insbesondere die richtige Dimensionierung eine Herausforderung dar.
Zunehmend an Bedeutung gewinnt das Energiemanagement. Durch die gezielte Steuerung von Erzeugung und Verbrauch, beispielsweise in Kombination mit Wärmepumpen oder Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, lässt sich der Eigenverbrauch optimieren und die Systemeffizienz steigern. Photovoltaikanlagen sind damit nicht isoliert zu betrachten, sondern als Bestandteil eines integrierten Energiesystems. Der tatsächliche Energieertrag einer PV-Anlage wird durch mehrere Faktoren bestimmt:

Neben der solaren Einstrahlung am Standort spielen insbesondere die Ausrichtung und Neigung der Module, mögliche Verschattungen sowie Systemverluste – etwa durch Temperatur oder Umwandlungsprozesse – eine entscheidende Rolle. Moderne Anlagen erreichen zwar hohe Wirkungsgrade, die reale Performance hängt jedoch maßgeblich von Planung, Installation und Betrieb ab.
Insgesamt zeigt sich, dass die technische Funktionsweise von Photovoltaik vergleichsweise einfach ist, ihre effiziente Nutzung erfordert jedoch ein systemisches Verständnis. Erst durch das Zusammenspiel aller Komponenten und eine auf den jeweiligen Anwendungsfall abgestimmte Auslegung entfaltet die Technologie ihr volles Potenzial. Dabei können sich private und gewerbliche Nutzung stark unterscheiden.

Die wirtschaftliche und technische Einordnung von Photovoltaikanlagen im Gebäudekontext wird maßgeblich durch eine zentrale Logik bestimmt: Nicht die Einspeisung ins öffentliche Netz, sondern der direkte Eigenverbrauch des erzeugten Stroms entscheidet über die Wirtschaftlichkeit. Während Einspeisevergütungen historisch eine tragende Rolle spielten, sind diese heute vergleichsweise gering (< 0,10€/kWh). Entsprechend verschiebt sich der Fokus hin zur möglichst effizienten Nutzung des selbst erzeugten Stroms. Zielgrößen sind dabei insbesondere eine hohe Eigenverbrauchsquote sowie ein steigender Autarkiegrad. Diese Wirtschaftlichkeit wirkt sich jedoch je nach Gebäudetyp unterschiedlich aus.
In Wohngebäuden ist das typische Lastprofil durch Verbrauchsspitzen in den Morgen- und Abendstunden geprägt. Genau zu diesen Zeiten ist die Stromproduktion aus Photovoltaik naturgemäß gering oder nicht vorhanden. Die Folge ist eine geringe, direkte Überschneidung zwischen Erzeugung und Verbrauch. Ohne zusätzliche Maßnahmen führt dies zu einem niedrigen Eigenverbrauchsanteil. Batteriespeicher gewinnen daher in diesem Segment deutlich an Bedeutung, da sie es ermöglichen, tagsüber erzeugten Strom zeitversetzt zu nutzen. Gleichzeitig erhöhen sie jedoch die Investitionskosten und stellen Anforderungen an die richtige Dimensionierung. Für private Haushalte kann als grober Richtwert eine Speichergröße von etwa 0,8 bis 1,5 kWh pro installiertem kWp angenommen werden.
Im gewerblichen Bereich zeigt sich ein deutlich anderes Bild. Viele Gewerbeimmobilien weisen einen hohen Stromverbrauch während der Tagesstunden auf. Dies führt zu einer deutlich besseren zeitlichen Übereinstimmung mit der PV-Erzeugung. Die Konsequenz ist ein hoher Eigenverbrauchsanteil, der die Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen erheblich verbessert. Hinzu kommen häufig große, zusammenhängende Dachflächen, die eine effiziente Installation und Skalierung ermöglichen. Entsprechend wird PV hier zunehmend zu einem integralen Bestandteil der Energieversorgung.

Unabhängig vom Gebäudetyp prägt die Nutzungsstruktur die praktische Umsetzung. Will ich mich selbst versorgen oder vielleicht sogar meine Mieter. Dann stellt sich die Frage, ob es einen oder mehrere Mieter gibt
Bei Single-Tenant-Immobilien – also Gebäuden mit nur einem Nutzer – ist die Nutzung des erzeugten PV-Stroms vergleichsweise einfach. Der Strom kann direkt vor Ort verbraucht werden, ohne dass komplexe Verteil- oder Abrechnungsstrukturen erforderlich sind. Dies führt in der Regel zu einer hohen Eigenverbrauchsquote und begünstigt die Wirtschaftlichkeit.
Demgegenüber stehen Multi-Tenant-Immobilien, wie beispielsweise Mehrfamilienhäuser oder Bürogebäude mit mehreren Mietparteien. Hier verteilt sich der Stromverbrauch auf verschiedene Nutzer, was die direkte Nutzung des PV-Stroms deutlich komplexer macht. Insbesondere die rechtliche und organisatorische Zuordnung des erzeugten Stroms zu einzelnen Parteien stellt eine Herausforderung dar.
Vor diesem Hintergrund gewinnen Mieterstrommodelle an Bedeutung. Rechtlich sind sie in § 42a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert. Sie ermöglichen es, lokal erzeugten PV-Strom direkt an die Nutzer innerhalb eines Gebäudes weiterzugeben. Aber: Beim klassischen Mieterstrom muss der Betreiber der PV-Anlage seinen Mietern ein Vollversorgungsangebot machen, also nicht nur den Solarstrom vom Dach liefern, sondern auch den benötigten Reststrom organisieren. Damit übernimmt er die Rolle eines Energieversorgungsunternehmens mit allen damit verbundenen Pflichten. Dazu zählen unter anderem die Abrechnung gegenüber den einzelnen Nutzern, energierechtliche Informationspflichten, Messkonzepte sowie die Sicherstellung der jederzeitigen Versorgung. Genau diese Rolle als Energieversorger macht klassische Mieterstrommodelle in der Praxis oft komplex und administrativ sehr aufwendig.
Demgegenüber steht die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) in § 42b EnWG. Der zentrale Unterschied liegt darin, dass bei der GGV grundsätzlich nur der lokal erzeugte PV-Strom aus der Gebäudestromanlage geliefert wird. Den darüber hinaus benötigten Reststrom beziehen die Nutzer weiterhin über ihren eigenen Stromlieferanten. Dadurch reduziert sich die Rolle des Anlagenbetreibers deutlich. Gleichzeitig entstehen neue praktische Herausforderungen. Insbesondere müssen Messung, Abrechnung und Abstimmung mit den bestehenden Stromlieferanten bzw. Messtellenbetreibern sauber organisiert werden. Je mehr Abnehmer, desto mehr Schnittstellen.
Wichtig: Nutzer müssen sich freiwillig für den Bezug von PV-Strom entscheiden können. Daraus folgt, dass innerhalb eines Gebäudes zwischen teilnehmenden und nicht teilnehmenden Nutzern unterschieden werden muss. Technisch und organisatorisch braucht es daher ein Mess- und Abrechnungskonzept, das diese Begebenheiten gut abbildet.
Unabhängig vom Gebäudetyp bestehen eine Reihe gemeinsamer Herausforderungen, die weniger in der Technologie selbst, sondern vielmehr im infrastrukturellen und regulatorischen Umfeld liegen.
Ein zentraler Punkt ist der Netzanschluss in Kombination mit Genehmigungs- und Abstimmungsprozessen. Photovoltaikanlagen müssen an das öffentliche Stromnetz angebunden werden, was eine technische Prüfung und Freigabe durch den zuständigen Netzbetreiber erfordert. In vielen Regionen sind die Netzkapazitäten jedoch bereits stark ausgelastet, sodass neue Anlagen nicht ohne Weiteres angeschlossen oder nur mit Einschränkungen betrieben werden können. Dies kann dazu führen, dass Projekte verzögert, verkleinert oder wirtschaftlich neu bewertet werden müssen. Gleichzeitig variieren die Genehmigungsanforderungen je nach Standort und Anlagengröße, was den Planungsaufwand zusätzlich erhöht.
Wie groß die Diskrepanz zwischen Ausbautempo und Netzinfrastruktur inzwischen ist, verdeutlicht eine Einordnung von Eon-CEO Birnbaum im OMR-Podcast: Für die erste Million PV-Anschlüsse im Eon-Netz vergingen für das Unternehmen rund 15 Jahre – allein im Jahr 2023 sei eine weitere Million hinzugekommen. Die Geschwindigkeit, mit der Anlagen ans Netz drängen, übersteigt die Ausbaukapazitäten der Netzbetreiber damit um ein Vielfaches. Wartezeiten von mehreren Jahren auf einen Anschluss sind in einzelnen Regionen bereits Realität.
Mit zunehmender Anlagengröße gewinnt daher das Thema Redispatch an Bedeutung. Dabei handelt es sich um Eingriffe des Netzbetreibers in die Stromerzeugung, um die Stabilität des Stromnetzes sicherzustellen. Wenn es beispielsweise zu Überlastungen im Netz kommt – etwa durch hohe gleichzeitige Einspeisung aus erneuerbaren Energien – kann der Netzbetreiber anordnen, dass bestimmte Anlagen ihre Einspeiseleistung reduzieren oder vollständig herunterfahren.
Für Betreiber bedeutet das konkret:
Diese Rahmenbedingungen wirken sich direkt auf die Wirtschaftlichkeit aus. Gleichzeitig ergibt sich durch den Einsatz von Photovoltaik ein klarer wirtschaftlicher Mehrwert im ESG-Kontext. Durch die Eigenversorgung mit Strom lassen sich Energiekosten signifikant reduzieren, während gleichzeitig eine Absicherung gegen steigende und volatile Strompreise erfolgt.
Darüber hinaus wirkt sich die Nutzung von PV-Strom positiv auf CO₂-Bilanzen aus und kann insbesondere im Rahmen von Dekarbonisierungsstrategien zu einer verbesserten Bewertung beitragen. Im Immobilienkontext zeigt sich dieser Effekt besonders deutlich in der CRREM-Analyse, da PV-Strom das Risiko sogenannter Stranding-Effekte reduziert. Im Rahmen der EU-Taxonomie wird Photovoltaik als Maßnahme anerkannt, die wesentlich zum Klimaschutz beiträgt. Investitionen in PV-Anlagen können somit positiv zur Taxonomie-Quote beitragen und gewinnen insbesondere für kapitalmarktorientierte Unternehmen an Bedeutung. Auch im Kontext der CSRD und der zugehörigen ESRS-Standards spielt Photovoltaik eine wichtige Rolle.
Vor diesem Hintergrund ist Photovoltaik nicht isoliert zu betrachten, sondern als Bestandteil eines integrierten Energiesystems. Die Kombination mit weiteren Technologien eröffnet zusätzliche Optimierungspotenziale. Batteriespeicher können es ermöglichen, den Eigenverbrauch zu erhöhen. Die oft erwähnte Kombination mit Wärmepumpen führt hingegen zu einer stärkeren Elektrifizierung der Wärmeversorgung, wobei zu berücksichtigen ist, dass Strombedarf und PV-Erzeugung saisonal auseinanderfallen.

Der höchste Wärmebedarf entsteht im Winter, während die PV-Erträge im Sommer am größten sind. Ergänzend kann die Einbindung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge dazu beitragen, zusätzliche Verbrauchsflexibilität zu schaffen und den Eigenverbrauch weiter zu steigern. Die tatsächliche Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit eines Systems hängen damit maßgeblich von der Abstimmung zwischen Erzeugung und Verbrauch ab.
Die zunehmende Verbreitung von Photovoltaikanlagen ist nicht allein das Ergebnis technologischer und wirtschaftlicher Entwicklungen, sondern maßgeblich durch regulatorische Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene geprägt. Insbesondere im Gebäudesektor wird deutlich, dass Photovoltaik zunehmend vom optionalen Bestandteil zur regulatorischen Erwartung wird.
Die Renewable Energy Directive (RED III) setzt den übergeordneten Rahmen für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Europäischen Union. Sie definiert ambitionierte Ausbauziele und zielt insbesondere auf eine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren ab. Für die konkrete Umsetzung auf Gebäudeebene ist vor allem die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) relevant.
Auf europäischer Ebene stellt die überarbeitete EPBD den zentralen Treiber dar. Die EPBD verschärft die Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden deutlich und verankert die Integration von PV-Anlagen als Standard. Im Fokus stehen dabei sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude im Rahmen von Sanierungen, sowie insbesondere Nichtwohngebäude und öffentliche Gebäude. Nachfolgend eine Übersicht zu den künftigen Pflichten:

Auf nationaler Ebene erfolgt die Umsetzung dieser Vorgaben insbesondere über das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Im Zuge der Koalitionsneubildung soll das Gesetz jedoch künftig Gebäudemodernisierungsgesetz heißen. Es verknüpft Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden mit der Nutzung erneuerbarer Energien und stellt damit den zentralen Hebel für die nationale Umsetzung der EPBD dar.
Den übergreifenden energiewirtschaftlichen Rahmen setzt das aber bereits erwähnte EnWG. Es regelt unter anderem den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, das Mieterstrommodell sowie die Pflichten als Energieversorgungsunternehmen, die – wie zuvor erläutert – beim klassischen Mieterstrom greifen. Ergänzend regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für PV-Anlagen, insbesondere die Höhe der Einspeisevergütung sowie die Pflicht zur Direktvermarktung ab bestimmten Anlagengrößen.
Hinzu kommen zwei oft unterschätzte, aber praxisrelevante Pflichten: Jede Photovoltaikanlage muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Eine fehlende oder verspätete Registrierung kann den Anspruch auf Einspeisevergütung gefährden. Darüber hinaus schreibt das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ab definierten Schwellen den Einbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) vor.
Auf Landesebene ergibt sich aufgrund der föderalen Struktur ein deutlich heterogeneres Bild. Inzwischen haben mehrere Bundesländer über die Landesbauordnungen eigene Solarpflichten eingeführt, deren Geltungsbereich, Stichtage und Ausnahmen jedoch erheblich voneinander abweichen.
Beispiel Bayern: Bayern hat die Solarpflicht über die Bayerische Bauordnung (Art. 44a BayBO) schrittweise eingeführt: Für gewerblich oder industriell genutzte Neubauten gilt sie seit dem 1. März 2023, für sonstige Nichtwohngebäude seit dem 1. Juli 2023.
Bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut greift die Pflicht zum 1. Januar 2025 – es gelten Ausnahmen. Für Wohngebäude besteht in Bayern bewusst keine harte Pflicht, sondern lediglich eine Soll-Regelung. Eine zusätzliche Solarpflicht für größere offene Parkplätze ist nicht in der BayBO, sondern in einem separaten Gesetz geregelt. Dies ist ein deutlicher Unterschied zu Bundesländern wie Baden-Württemberg oder Berlin, die deutlich umfassendere Solarpflichten – inklusive Wohngebäuden – etabliert haben. Auch die anderen Länder verfügen über eigene Regelungen, sodass sich der konkrete Pflichtenkatalog für ein Projekt nicht aus dem Bundesrecht allein, sondern erst aus dem Zusammenspiel mit dem jeweiligen Landesrecht ergibt. Auf der untersten Ebene wirken kommunale Vorgaben. Über das Baugesetzbuch können Gemeinden in Bebauungsplänen Festsetzungen treffen, die etwa die Errichtung von PV-Anlagen vorschreiben oder einschränken.
Für die Praxis bedeutet dies, dass sich europäische Zielvorgaben nicht eins zu eins, sondern über mehrere Ebenen in nationales Recht und konkrete Projektanforderungen übersetzen. Unternehmen und Immobilienakteure müssen daher sowohl europäische Entwicklungen als auch nationale und regionale Regelungen im Blick behalten.
Insgesamt zeigt sich, dass Photovoltaik nicht nur technologisch und wirtschaftlich, sondern auch regulatorisch zunehmend zur Selbstverständlichkeit wird. Die Anforderungen steigen, gleichzeitig eröffnen sich neue Möglichkeiten zur Erfüllung von Klimazielen und Berichtspflichten. Vor diesem Hintergrund gilt: Wer frühzeitig handelt und Photovoltaik strategisch integriert, schafft nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern auch langfristige wirtschaftliche Vorteile.